Bestimmte Gegenstände müssen im Handgepäck transportiert werden, da zerbrechlich oder verderblich. Sie sind nicht als aufgegebenes Gepäck zulässig. Zu diesen Gegenständen zählen:
- Medizin oder medizinische Geräte
- Geld
- Schmuck
- Besteck
- Elektronik
- Laptops
- Persönliche Audio-/Videogeräte
- Begebbare Papiere
- Wertpapiere
- Muster von Geschäftspapieren
- Sonstige Wertsachen
- Raucherutensilien
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- 1 Feuerzeug pro Passagier, verpackt in der einen erlaubten Plastiktüte für Passagiere (für flüssige Inhalte).*
- Keine Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck zulässig
- 1 Streichholzheftchen pro Passagier, darf nur am Körper geführt werden
- Elektronische Zigaretten: müssen unbenutzt und zu jeder Zeit im Handgepäck verstaut sein*
* Bestimmte Länderbestimmungen möglich.
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- 1 Wickeltasche kann jeder Passagier mit einem Kleinkind unentgeltlich mitführen.
EpiPens oder Injektionsnadeln dürfen nur für die persönliche medizinische Verwendung mitgeführt werden. Der Nadelschutz muss angebracht sein. Außerdem muss die Nadel zusammen mit den Medikamenten in der Originalverpackung oder mit einem ärztlichen Attest geführt werden.